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  • 29.5.2025
Bestimmte Krankheiten sorgen dafür, dass Autofahrer und Autofahrerinnen als fahruntauglich gelten. Dazu zählen unter anderem Schwerhörigkeit und Diabetes.
Transkript
00:00Wer fahruntauglich am Steuer eines Autos erwischt wird, riskiert seinen Führerschein.
00:05Doch nicht nur Alkohol oder Drogen können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
00:10Auch mit bestimmten Erkrankungen ist Autofahren nicht erlaubt.
00:15Dazu heißt es im Straßenverkehrsgesetz.
00:18Wer sich infolge körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann,
00:23darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
00:28Entscheidend ist also die Eignung des Fahrers.
00:32Viele Autofahrer schätzen jedoch ihre Fahrtauglichkeit falsch ein.
00:36Im Zweifel muss dann die Eignung zum Autofahren durch die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt werden.
00:42Bei Anlass zu bedenken kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung
00:46oder das Gutachten eines Facharztes anordnen.
00:49Nicht erlaubt ist das Fahren bei hochgradiger Schwerhörigkeit
00:53in Kombination mit weiteren Beschwerden wie Gleichgewichtsstörungen.
00:58Herzrhythmusstörungen, die zu phasenweiser Bewusstseinstrübung führen können.
01:03Diabetes, die mit schweren Stoffwechselstörungen einhergeht.
01:07Sowie bei schwerer Niereninsuffizienz und Epilepsie.
01:12Wer einen Herzinfarkt hinter sich hat, gilt als Verkehrsrisiko.
01:16Herzpatienten sollten sich vom Arzt eine Erlaubnis zum Autofahren einholen.
01:21Patienten mit Herzschrittmacher dürfen generell hinter Steuer,
01:25solange keine Bewusstseinstrübungen oder Ohnmachten auftreten.
01:29Sich an diese gesetzlichen Vorschriften zu halten, ist ratsam.
01:33War dem Verursacher eines Unfalls seine Fahruntauglichkeit bewusst,
01:38kommt es zu einem strafrechtlichen Nachspiel.
01:41Zudem kommt die Versicherung nicht auf,
01:43wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wird.

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