Das Innenministerium hat im Rahmen der Regierungsklausur im Kanzleramt den Begutachtungsentwurf zur Messenger-Überwachung vorgelegt. Die Möglichkeit auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen wird auf Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Die Details dazu gab die Regierung am Dienstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.
Thumbnail: APA/Helmut Fohringer
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