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  • 18.6.2025
Die Regierung hat sich beim Ministerrat am Mittwoch auf die Überwachung von Messenger-Diensten bei konkreter Gefährdung geeinigt. Dem vorangegangen waren lange Verhandlungen. ÖVP-Innenminister Gerhard Karner nannte die nun erzielte Einigung einen "Meilenstein der Terrorabwehr in Österreich". Möglich sein soll die Überwachung nur nach Anordnung eines Drei-Richter-Senats und bei Kontrolle eines Rechtsschutzbeauftragten.

Credit: APA/mhr; Thumbnail: APA/Helmut Fohringer

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Transkript
00:00Die Regierung hat sich am Mittwoch auf die Überwachung von Messenger-Diensten bei konkreter Gefährdung geeinigt.
00:08Für die Polizei, heute ist ein ganz besonderer Tag für den Verfassungsschutz.
00:13Wir haben lange hart, intensiv darum gerungen.
00:19Wir haben dafür gekämpft und wir haben es geschafft.
00:23Und wir machen das, was wir jetzt tun, nicht aus Jux und Tollerei
00:28oder weil wir uns etwas einbilden, sondern einfach, weil es notwendig ist,
00:35dass wir die Gefährdeüberwachung auch für Österreich einführen.
00:38Weil wir die Chance haben wollen, auf Augenhöhe gegen Terroristen, gegen Attentäter kämpfen zu können,
00:47mit dem klaren Ziel, Terror zu verhindern.
00:51Die Vorgaben für eine Überwachung seien bewusst eng gefasst worden.
00:55So Karner. Schließlich handele es sich um einen noch größeren Grundrechtseingriff
01:01als bei der bereits bestehenden Handy-Auswertung.
01:06Bei der Gefährdeüberwachung ist das Ziel, vor der Tat einzuschreiten.
01:11Das heißt, der Grundrechtseingriff ist ein noch größerer,
01:15weil noch nichts geschehen ist in Wahrheit.
01:18Und der Sinn dahinter ist, die Tat zu verhindern, bevor sie passiert.
01:22Deshalb braucht es da auch noch massiveren Schutz vor Missbrauch und Grundrechtsschutz dahinter.
01:30Und ich sage Ihnen ehrlich, ich bin so froh, dass die Entwicklung dieses Instruments doch länger gedauert hat,
01:38dass es möglich war, sich massiv einzubringen.
01:41Der Einigung vorausgegangen waren lange Verhandlungen.
01:46Vor allem die NEOS hatten sich skeptisch gegenüber der Möglichkeit einer verfassungskonformen Lösung gezeigt.
01:53Ich glaube, dass es in keinem anderen europäischen Land, wo es fast überall diese Maßnahmen gibt,
01:58einen so strengen Rechtsschutz gibt, wie es es in Österreich der Fall sein wird.
02:02Voraussetzung für die Installation von Spionagesoftware auf dem Handy eines potenziellen Gefährders
02:09soll die Anordnung eines Dreirichtersenats und die Kontrolle eines Rechtsschutzbeauftragten sein.
02:16Sollte es unerwarteterweise zu mehr als 30 Anwendungsfällen im Jahr kommen,
02:23müsse ein Sonderbericht im zuständigen Untersuchungsausschuss vorgelegt werden.
02:28Auch soll die Software-Ermittler nur Zugriff auf Daten aus Messengern erlauben.
02:34Wir haben jetzt im Gesetzentwurf den Gesetzestext so eingeschränkt,
02:40dass die Technik so programmiert sein muss, die Software so programmiert sein muss,
02:44dass die Beschränkung alleinig auf Messenger-Dienste möglich ist, was das Auslesen der Daten betrifft.
02:49Auch ein ganz zentraler Punkt des Verfassungsgerichtshofs.
02:52Nun sind zwei Jahre Zeit, eine Ausschreibung zu erstellen und eine dementsprechende Software zu finden.
03:01Für die Überprüfung der technischen Vorgaben durch den Rechtsschutzbeauftragten
03:06habe man zusätzliche Vollzeitplanstellen im Bereich der IT vereinbart.
03:11Sollte ist das alles.

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