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  • 26.5.2025
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag das Urteil gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss aufgehoben. Die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten gegen dessen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen bestätigt. Kurz war erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Credit: APA/mhr; Thumbnail: Georg Hochmuth

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Transkript
00:00Das Oberlandesgericht Wien hat am Montag das Urteil gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz
00:06wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss aufgehoben.
00:12Die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten gegen dessen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli
00:18ebenfalls wegen Falschaussage ist hingegen bestätigt.
00:23Es ist das rausgekommen, was ich immer gesagt habe,
00:25nämlich, dass ich im Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt habe
00:30und trotzdem haben die letzten Jahre so stattgefunden, wie sie stattgefunden haben.
00:36Was meinen Freund und Kabinettschef Bernhard Bonelli betrifft, bedauere ich das zutiefst,
00:41weil ich glaube, jeder, der ihn kennt, weiß, dass das eine der integersten Persönlichkeiten ist,
00:46die man sich vorstellen kann.
00:47Bei dem Verfahren war es darum gegangen, dass Kurz seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung
00:53der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben soll.
00:58Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, er habe im Untersuchungsausschuss den Eindruck erwecken wollen,
01:05er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt.
01:09Diesen Vorwurf hat der Richter nun verneint.
01:12Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage sei nicht erfüllt gewesen.
01:18Keine Rolle bei der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat der Vorwurf der Verteidigung,
01:25der Erstrichter wäre befangen gewesen, gespielt.
01:28Der Freispruch für Kurz sowie die sechs Monate bedingte Haft für Bonelli sind somit rechtskräftig.

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