Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.
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