Frauen haben bei Fehlgeburten künftig Anspruch auf Mutterschutz; die Akkus von Handys und Tablets müssen zudem länger halten – auch im Juni gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Neuigkeiten für Bürger und Verbraucher.
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NewsTranskript
00:00Im Juni gibt es einige Gesetzesänderungen und Neuigkeiten für Bürger und Verbraucher.
00:07Bislang können sich Frauen nach einer Fehlgeburt nur krank schreiben lassen.
00:11Ab dem 1. Juni haben sie Anspruch auf Mutterschutz.
00:15Die Länge richtet sich danach, wie weit die Schwangerschaft schon fortgeschritten war.
00:19Ab der 13. Schwangerschaftswoche sind es zum Beispiel zwei Wochen, ab der 20. Woche acht Wochen.
00:25Ab dem 6. Juni muss der Wechsel eines Stromanbieters Werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
00:33Damit setzt die Regierung eine EU-Vorgabe um.
00:38Ab 20. Juni müssen Handys und Tablets länger halten.
00:42Konkret müssen die Geräte nach 800 Ladezyklen noch eine Akku-Restkapazität von 80 Prozent aufweisen.
00:49Außerdem müssen die Hersteller Ersatzteile vorhalten.
00:52Online-Händler müssen ihre Internetangebote barrierefrei gestalten,
00:58auch zum Beispiel mit Untertiteln und größerer Schrift.
01:03Bundeswehrveteranen sollen am 15. Juni erstmals beim Nationalen Veteranentag geehrt werden.