Die Bundesregierung hat sich auf die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Weisungsspitze in Strafverfahren geeinigt. Bestehen soll diese aus einem grundsätzlich gleichberechtigten Dreiergremium, das für sechs Jahre gewählt wird. Der Vorsitz soll alle zwei Jahre wechseln. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wurde beim letzten Ministerrat vor der Sommerpause am Mittwoch beschlossen. Ein konkreter Gesetzesentwurf soll bis zum Herbst ausgearbeitet werden.
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