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  • 2.5.2025
Verfassungsschutz stuft AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein

Es bestehen keine Zweifel mehr: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.

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Transkript
00:00Der deutsche Verfassungsschutz der scheidenden Bundesregierung hat die Partei AfD am Freitag,
00:05drei Tage vor dem Regierungswechsel, als rechtsextremistische Organisation eingestuft.
00:11Die Entscheidung folgt demnach auf eine dreijährige Untersuchung der Partei.
00:16Als Begründung hieß es seitens der Innenministerin Nancy Faeser von der SPD,
00:20die AfD bedrohe die Demokratie aufgrund ihrer fremdenfeindlichen Ansichten über ethnische Zugehörigkeit.
00:26Denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
00:32Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden.
00:39Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte werden als deutsche zweiter Klasse behandelt.
00:45Das widerspricht klar der Menschenwürde-Garantie des Artikel 1 des Grundgesetzes.
00:50Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime.
00:57Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag,
01:02gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen.
01:09Und dabei arbeitet es eigenständig.
01:11Bei den Parlamentswahlen im Februar hatte die AfD den zweiten Platz belegt, noch vor der SPD.
01:19Zwischenzeitlich war die AfD in Umfragen auf dem ersten Platz vor der Union gerückt.
01:23Die Einstufung hat keine automatischen Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag.
01:28Die Partei kann weiterhin an Wahlen teilnehmen, ihre Abgeordneten sitzen weiterhin im Bundestag.
01:34Das Parlament könnte theoretisch eine Auflösung der Partei beantragen, aber das gilt als unwahrscheinlich.
01:39Während die Gegner der Partei jubeln, hat die AfD selbst rechtliche Schritte angekündigt.
01:47Man werde sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.

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