Kurz erklärt: Die Schuldenbremse

  • vor 6 Monaten
Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie. Auch 2023 soll die Schuldenbremse ausgesetzt werden.