Kündigung kurz vor der Rente? Das müssen Sie beachten
  • letztes Jahr
Will man nicht mehr länger auf das Rentnerdasein warten, kann man auch schon vor dem Renteneintritt kündigen und Sozialleistungen beziehen.
Die Möglichkeit besteht, für zwei Jahre bis zur ersten Rentenauszahlung Arbeitslosengeld I zu beziehen.
Allerdings gibt es dabei einige Fallen, die man umgehen sollte.
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