Rentner: Dann sind sie von GEZ-Gebühren befreit

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Von dem Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühren, sind einige Menschen ausgenommen.
Studenten, Auszubildende oder Menschen mit einer schweren Behinderung müssen den Beitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland nicht leisten.

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