Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem sogenannten Hängebeschluss und gab damit einem Antrag der AfD statt.

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