Die Reformation der Grundsteuer

  • vor 5 Jahren
Die Reformation der Grundsteuer

Die Grundsteuer zahlt jeder!
Egal ob Eigentümer oder lediglich Mieter, denn die Vermieter geben die Steuer meistens indirekt an den Mieter weiter.

Doch die Gesetze sind veraltet.
Sie traten 1964 (im Westen) bzw. 1935 (im Osten) in Kraft und sollten eigentlich alle 6 Jahre angepasst werden.
Dies geschah jedoch nie.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. April 2018, dass das Gesetz gegen das Gleichheitsprinzip verstößt.
Es sei "völlig überholt".

Es wurde die Grundsteuerreform eingeleitet.
Bis Ende des Jahres hat die Bundesregierung Zeit, eine Lösung zu finden.

Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Das soll auch künftig so bleiben.
Allerdings werden die Werte neu bewertet und deshalb werden Gemeinden und Städte ihre Hebesätze anpassen müssen.
Wenn es bis Ende des Jahres zu keinem Entschluss kommen, dürfen die bisherigen Regelungen nicht ehr angewandt werden und die Grundsteuer würde ausgesetzt.