Wenn die Anwesenheit am Arbeitsplatz zur Gefahr wird
  • vor 5 Jahren
Bei der "Gute Arbeit"-Befragung des DBG-Index 2015 gab fast die Hälfte der Befragten an, im Jahr zuvor trotz Krankschreibung gearbeitet zu haben.

Für den Arbeitgeber ist es zwar ärgerlich, wenn Mitarbeiter ausfallen, es ist jedoch besser die Schonzeit einzuhalten.
Rein rechtlich ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arzt ausstellt, nicht verpflichtend.
Fühlt man sich frühzeitig besser, kann man an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Der Versichungerungsschutz ist gewährleistet.

Wenn man frühzeitig zurück kommt, wird das Büro zur Virenfalle, ist die Arbeitsleistung seiner selbst und der Kollegen beeinträchtigt und das Unfallrisiko steigt.

Übrigens: Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter trotz AU einsetzt, verstößt er gegen seine Fürsorgepflicht.
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