Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis
  • vor 6 Jahren

Keine Bewährung für die Kölner Raser: Im Revisionsprozess gegen zwei Fahrer wegen eines tödlichen Autorennens hat das Landgericht Köln die umstrittene Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufgehoben. Damit müssen die Männer ihre Strafen von zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten zumindest teilweise im Gefängnis verbüßen.
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