Bundesgerichtshof hebt Mordurteil in Berliner Autoraserfall auf

  • vor 6 Jahren

Der Bundesgerichtshof hat das bundesweit erste Mordurteil zum Berliner Autoraserfall aufgehoben. Der Fall habe zwar den Ruf nach härtestmöglichen Strafen laut werden lassen, sei aber gleichwohl nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, entschied der BGH in Karlsruhe.

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