Britisches Unterhaus billigt Brexit-Gesetz mit kleinen Änderungen

  • vor 7 Jahren
Das britische Unterhaus hat den überarbeiteten Entwurf für das Brexit-Gesetz beschlossen. Der Text gibt Premierministerin Theresa May das Recht, den EU-Austritt Großbritanniens einzuleiten und die Verhandlungen zu führen.

494 der Abgeordneten stimmten für den Text und 122 dagegen. Bei der endgültigen Abstimmung galt auch bei Labour Fraktionszwang, dem sich allerdings Dutzende Abgeordnete widersetzten. Der Text geht jetzt ins Oberhaus, Überaschungen bei den Lords gelten aber als unwahrscheinlich. Beschlossen sein soll das Gesetz bis spätestens Ende März.

Die Prozedur auf britischer Seite und manche Eckpunkte der Verhandlungsposition stehen damit fest. Versuche, den Regionalparlamenten Mitspracherechte bei den Verhandlungen zu geben, blockierte May ebenso wie ein abschließendes Mitgestaltungsrecht des Parlaments in London.

Aufgenommen wurde hingegen ein finales Abstimmungsrecht des britischen Parlaments zum ausgehandelten Deal – wobei Nachverhandlungen ausgeschlossen sind und ein Nein das Scheitern der ausgehandelten Sonderbeziehungen zur EU bedeuten würde.

Der Streit um eine Beteiligung an den Verhandlungen ließ die alten Gräben zwischen London und Schottland wieder aufbrechen. Das schottische Parlament hatte signalisiert, die Weigerung der May-Regierung mache ein zweites schottisches Unabhängigkeitsreferendum wahrscheinlicher.

Zu den mit knapperen Mehrheit abgelehnten Änderungsanträgen gehörte ein Labour-Antrag, der ausschließen sollte, dass das Bleiberecht für EU-Bürger mit Ende der Verhandlungen automatisch verfällt, falls es dann keine Übereinkunft mit der EU gibt. Auch ein Labour-Antrag, der eine Art Abgleich mit EU-Regeln gegen Steuerflucht vorschrieb, um exzessiven Steuerwettbewerb zu vermeiden, fiel durch.

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