Höchstes britisches Gericht: Regierung muss Parlament befragen, ehe es EU-Austrittsprozess einleitet

  • vor 7 Jahren
Der Supreme Court, das höchste Gericht Großbritanniens, hat entschieden, dass die Regierung das Parlament befragen muss, ehe sie den EU-Austrittsprozess einleitet. Der Supreme Court bestätigte damit das Urteil des High Courts von London.

“Mit einer Mehrheit von 8:3 hat der Supreme Court entschieden, dass die Regierung Artikel 50 nicht anwenden kann, ohne dass das Parlament sie dazu berechtigt hat”, sagte Lord David Neuberger, der Vorsitzende des Supreme Courts.

Die Regierung vertritt die Meinung, die sogenannte Royal Prerogative gebe ihr die Befugnis, die Verhandlungen über den EU-Austritt ohne Zustimmung der beiden Parlamentskammern einzuleiten. Dieses Sonderrecht steht Ministern sowie der Königin zu.

Die Klage gegen den geplanten Alleingang der Regierung hatten ursprünglich unter anderem Gina Miller, eine im Finanzwesen tätige Geschäftsfrau, sowie ein Frisör aus London eingereicht.

Das Ergebnis der Volksbefragung im Juni – nämlich dass die Mehrheit einen EU-Austritt will – wurde durch die juristische Klärung freilich nie in Frage gestellt.

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