Love-Parade-Urteil: „Für Hinterbliebene ein Schlag ins Gesicht“

  • vor 8 Jahren
Das Duisburger Landgericht hat die Eröffnung eines Strafprozesses wegen der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten abgelehnt. Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Anklagevorwürfe reichten nicht aus, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen und das Hauptverfahren gegen die zehn Angeklagten zu eröffnen, erklärte das Landgericht Viele Bürger haben für diese Entscheidung wenig Verständnis.

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