Russisches TV berichtet über die Kanzlerakte 2015

  • vor 9 Jahren
Die Kanzlerakte ist Teil eines geheimen Staatsvertrags vom 21. Mai 1949 sein, mit dem sich die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs insbesondere die "Medienhoheit" in der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 sichern. Die Kanzlerakte selbst wird als Schriftstück beschrieben, das jeder deutsche Bundeskanzler vor Ablegung des Amtseides zu unterzeichnen hat, eine Art Verpflichtungs­erklärung gegenüber den Alliierten.

Hinweis:

Ein Zitat des Generalmajors a.D. Gerd-Helmut Komossa (von 1977 bis 1980 Leiter des MAD und Vorsitzender der dem Rechtsextremismus nahestehenden Gesellschaft für die Einheit Deutschlands e.V.) in seinem im Juli 2007 veröffentlichten Buch Die deutsche Karte - Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste. Ein Amtschef des MAD berichtet, erschienen im Ares-Verlag auf Seite 21 f.:

Zitat:

«Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundes­nachrichten­dienst unter "Strengste Vertraulichkeit" eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal der "Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunk­medien" bis zum Jahre 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ableistung des Amtseides die sogenannte "Kanzlerakte" zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»

Ein Zitat von Egon Bahr, von 1972 bis 1976 Minister in der Regierung Willy Brandt, der 2009 in der Zeit von einem "Unterwerfungsbrief" berichtet, den Willy Brandt vor seinem Amtsantritt gegenüber den westlichen Siegermächten zu unterzeichnen hatte.

Zitat:

«Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm "heute passiert" war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte - der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens - in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungs­schreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Sieger­rechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. [...] Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, einen solchen "Unter­werfungs­brief" zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger.

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